routecontrol

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1.    Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Yukatel GmbH (auch routecontrol genannt) mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Telematik-System routecontrol und/oder den routecontrol-Produkten.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, auch wenn Yukatel GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung der Yukatel GmbH maßgebend.

2. Begriffsbestimmungen / Definitionen

2.1 routecontrol®

ist ein Unternehmenskennzeichen (besondere Bezeichnung des Geschäftsbetriebes) der Yukatel GmbH, mit Sitz in Merianstr. 23, 63069 Offenbach am Main und eine eingetragene Marke des Herrn Yusuf Karatas (Geschäftsführer der Yukatel GmbH).

2.2 Telematik System routecontrol

ist eine durch die Yukatel GmbH angebotene technische Lösungseinheit zur GPS-Ortung und eine Servicedienstleistung zum Management von firmeneigenen Flotten. Es wird als Einheit beschrieben und besteht aus vier Bestandteilen: der routecontrol- Box, einer M2M-Allnet-SIM-Karte, ein GPRS-Datenübertragungspaket zur Übermittlung der routecontrol-Box Daten und ein Nutzungsrecht für das Webportal unter ortung.routecontrol.de

2.3 routecontrol-Box

ist die Bezeichnung für eine Hardware, die zur Ermittlung von GPS-Geokoordinaten dient, also sowohl zum Empfang von bestimmten Informationen über einen GPS-Satelliten als auch zum Senden und Empfangen von Telemetriedaten und weiterer Meldungen über Mobilkommunikationsdienste eingesetzt werden kann und die empfangenen Daten, wie z.B. Live-Position, Kilometer, Fahrstrecken, Stopps, Geschwindigkeit, Bereichsverletzungen, Alarmmeldungen, Status und FMS und CAN Daten, an das routecontrol-Rechenzentrum überträgt.  Die Hardware kann vom Kunden gekauft oder gemietet werden.

2.4 M2M-Allnet-SIM-Karte

Der Kunde erhält von routecontrol für jede routecontrol-Box, für deren Nutzung er im Zusammenhang mit dem „Telematik System routecontrol“ eine Lizenz besitzt, eine M2M-Allnet-SIM-Karte, die er ausschließlich (1) für routecontrol Boxen und (2) die Übertragung von Standortdaten zwischen dem Fuhrpark und dem Telematik System routecontrol verwenden darf.

Die bereitgestellten SIM-Karten bleiben Eigentum von routecontrol und müssen vom Kunden, nach Ablauf oder Kündigung des Vertrags, zurückgegeben werden.

Der Kunde hat routecontrol gegenüber vor jeglichen Verlusten, Schäden, Strafzahlungen, Kosten oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten) schadlos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter hinsichtlich des genutzten Mobilfunkanbieters ergeben, sofern die Nutzung der von routecontrol bereitgestellten SIM-Karten durch den Kunden nicht den Vertragsbedingungen entspricht.

2.5 GPRS-Datenübertragungspaket

werden die Datenpakete bezeichnet, die die Übermittlung der durch die routecontrol- Box gesammelten Informationen ermöglichen.

2.6 routecontrol Webportal

ist die Software und das Internetportal der Dienstleistung von routecontrol, womit es ermöglicht wird, mit einem Computer über das Internet Positionsdaten von Ortungsobjekten zu visualisieren, die mit routecontrol-Boxen ausgestattet sind. Das routecontrol Webportal erreicht der Kunde unter www.ortung.routecontrol.de

2.7 Ortungsobjekte

Ortungsobjekte werden Fahrzeuge, Vermögenswerte und Personen bezeichnet, die über das „Telematik System routecontrol“ erfasst werden.

2.8 Tarife

werden Vertragsbestandteile bezeichnet, mit denen routecontrol für das Erbringen von bestimmten Leistungen spezielle Bedingungen, Preise und Fristen im Rahmen des Vertrages zwischen routecontrol und dem Kunden festlegt.

3. Vertragsgegenstand

Das Telematik System routecontrol umfasst vier Bestandteile:

Eine routecontrol Box zur Ermittlung von GPS-Geokoordinaten (1), in die eine M2M-Allnet SIM-Karte (2) eingesetzt ist, ein GPRS-Datenübertragungspaket zur Übermittlung der Daten der routecontrol Box (3) und ein Nutzungsrecht für das Webportal (4). Die jeweiligen Eigenschaften ergeben sich aus den Produktbeschreibungen sowie den entsprechenden Dokumentationen. Diese vier Bestandteile bilden eine Einheit.

Über jeden dieser Bestandteile kommt ein separates Vertragsverhältnis zwischen routecontrol und Kunde zustande. Dabei können sich, je nach gewähltem Tarif, für verschiedene Bestandteile unterschiedliche (Rest-) Vertragslaufzeiten ergeben.

Zwischen Kunde und routecontrol gelten die nachfolgend aufgeführten Regelungsgrundlagen. Diese Grundlagen gelten auch für alle künftigen routecontrol-Bestellungen des Kunden. Diese Grundlagen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Grundlagen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt routecontrol nicht an, es sei denn, routecontrol hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Mit Zustimmung der AGB von Yukatel, bestätigt der Nutzer die Zusendung des Newsletters von routecontrol. Bei einem Vertragsende muss der Newsletter zusätzlich abbestellt werden. Hierfür reicht eine kurze Mitteilung an info@yukatel.de aus. 

4. routecontrol Box

4.1.    Die vom Kunden bestellte routecontrol-Box wird an die im Kundenauftrag benannte Empfangsanschrift des Kunden versendet. Fehlmengen und Mängel sind der routecontrol unverzüglich mitzuteilen. Die Versandkosten sind vom Kunden zu tragen, insbesondere auch die Rücksendekosten bei Fehlzustellungen bzw. sämtliche Kosten im Zusammenhang mit einem erneuten Zustellversuch, z.B. bei Adressfehlern.

4.2.    Für den Fall, dass der Kunde die routecontrol-Box erwirbt, behält sich routecontrol das Eigentum an der routecontrol Box bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Dies gilt nicht für die Tarife routecontrol „easy6“, „easy12“ und „easy24“, bei denen die routecontrol-Box dem Kunden leihweise zur Verfügung gestellt wird. Eine nicht retournierte oder durch Verschulden des Kunden, wie etwa mutwillige Zerstörung, unsachgemäße Gebrauch oder Verlust, nicht mehr einsatzfähige routecontrol Box wird dem Kunden bei Vertragsbeendigung mit 249,00 Euro netto im Tarif easy6 und easy12 und mit 349,00 € netto im Tarif easy24 pro routecontrol Box von der Yukatel GmbH (routecontrol) berechnet.

4.3.    Eine missbräuchliche oder unsachgemäße Nutzung der routecontrol Box, z.B. das Öffnen des Gerätes, ist strikt untersagt und stellt auch nach Eigentumsübergang auf den Kunden einen außerordentlichen Kündigungsgrund in Bezug auf das Vertragsverhältnis der Nutzung der routecontrol-Box zwischen routecontrol und Kunden dar.

4.4.  Die routecontrol Box im Tarif easy24 unterstützt den Abruf sogenannter FMS/CAN Daten, welche spezifische Fahrzeuginformationen an das Webportal übermitteln können. Eine Garantie, dass diese Daten korrekt, bzw. überhaupt übermittelt werden, wird von der Yukatel GmbH (routecontrol) nicht übernommen. Die Übermittlung dieser Daten setzt voraus, dass der korrekte Anschluss der Ortungseinheit an das Fahrzeug vorgenommen wurde, und hängt vor allem davon ab, ob die Fahrzeugschnittstelle (FMS/CAN) für den Abruf dieser Informationen freigeschaltet bzw. verfügbar ist.  Es kann daher sein, dass bei korrektem Anschluss kein Empfang und keine Übermittlung der sogenannten FMS/CAN Daten stattfinden können. Die blockierte Schnittstelle liegt nicht im Einflussbereich von routecontrol und entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Es ist dem Kunden freigestellt, die Dienstleistung dann ohne FMS Daten zu nutzen oder die Freischaltung bei seinem Fahrzeughersteller in Auftrag zu geben. Sollten hierdurch Kosten entstehen sind diese alleinig vom Kunden zu tragen.

5. M2M-Allnet Sim Karte

5.1.    Das Eigentum an den M2M-Allnet SIM-Karten verbleibt bei routecontrol.

5.2.    Die in der routecontrol-Box eingesetzte M2M-Allnet SIM-Karte darf nicht entfernt, ausgetauscht oder mit einem anderen Gerät verwendet werden. Im Fall der durch den Kunden mutwillig vorgenommene oder sonst schuldhaft herbeigeführte Manipulation der m2M-Allnet SIM-Karte führt ipso facto dazu, dass die Erfüllungs- und Haftungsansprüche des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis untergehen. Für etwaige Kosten oder Schäden, die aus einer unzulässigen Verwendung der M2M-Allnet SIM-Karte entstehen, haftet der Kunde.

5.3.    Das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung der M2M-Allnet SIM-Karte hat der Kunde der Yukatel GmbH (routecontrol) unverzüglich mitzuteilen. Im Falle eines Diebstahls oder eines Verlustes (Abhandenkommen) der M2M-Allnet SIM-Karte hat der Kunde die anfallenden Datenverarbeitungs- und GPRS-Kosten bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Verlustanzeige, die die Seriennummer der routecontrol Box enthalten muss, zu tragen. Zudem hat der Kunde in diesem Fall eine Deaktivierungspauschale in Höhe von 20,00 Euro zu zahlen.

6. Datenverarbeitungs- und GPRS-Kosten / Verfügbarkeit des Mobilfunknetzes

6.1.    Die Datenverarbeitungs- und GPRS-Kosten sind Pauschalen.

6.2.    Roaming-Tarife können monatlich im Voraus gebucht werden.

6.3.    Die Verfügbarkeit des Mobilfunknetzes hängt allein von der Infrastruktur der jeweiligen Netzbetreiber ab. Routecontrol hat auf die Bereitstellung und Verfügbarkeit eines Mobilfunknetzes keinen Einfluss.

Dauerhafte oder vorübergehende Nichtverfügbarkeit des Mobilfunknetzes an bestimmten Orten hat routecontrol nicht zu vertreten; auch stellt dies keinen Mangel dar und berechtigt nicht zur Kündigung. Routecontrol wird nach Möglichkeit einen Netzbetreiber wählen, der am Sitz des Kunden ein verfügbares Mobilfunknetz betreibt. Der Kunde erkennt an, dass routecontrol diese Dienste in Abhängigkeit der Leistung Dritter erbringt und daher nicht gewährleisten kann, dass die Mobilfunknetze durchgehend und im gesamten Gebiet verfügbar sind (zum Beispiel aufgrund von Lücken in der Netzabdeckung und aufgrund der Tatsache, dass diese Anbieter sich das Recht vorbehalten, ihre Dienste aus Wartungszwecken, Sicherheitszwecken, aufgrund behördlicher Anweisungen etc. zu unterbrechen).

7. Webportal

7.1.    Mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts im Voraus überträgt routecontrol ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für das über www.routecontrol.de erreichbare Webportal. Dieses Nutzungsrecht ist jeweils bis zum Ende eines Kalenderjahres gültig. Im Falle der Vertragsbeendigung werden vorausgezahlte Lizenzgebühren nicht – auch nicht anteilig – erstattet.

7.2.    Der Kunde erhält per Email eine Login-Kennung und ein Passwort für das erstmalige Login zum Webportal. Er hat sofort nach erstmaligem Login ein neues, sicheres Passwort zu wählen. Sicher ist ein Passwort, das mindestens acht Zeichen lang ist und Groß- und Kleinbuchstaben sowie Zahlen und Sonderzeichen verwendet. Das Passwort ist sicher und vor dem Zugriff Unbefugter geschützt aufzubewahren. Für etwaige Schäden, die aus einem unsicheren Passwort oder dadurch entstehen, dass Unbefugte durch Verschulden des Kunden oder von ihm beauftragter Personen Kenntnis von dem Passwort erlangen, haftet routecontrol nicht.

7.3.    routecontrol ermöglicht dem Kunden grundsätzlich die uneingeschränkte Online-Nutzung des Webportals im Rahmen des jeweiligen Nutzungsrechts. routecontrol bemüht sich, Beeinträchtigungen der Nutzung des Webportals, soweit technisch möglich und zumutbar, zu vermeiden. Im Falle notwendiger Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie von Änderungen ist routecontrol berechtigt, die Verfügbarkeit des Webportals für die notwendige Dauer zu unterbrechen. Routecontrol wird rechtzeitig auf planmäßige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, während derer das Webportal nicht zu erreichen ist, hinweisen. Für die Verbindung zwischen dem Rechner des Kunden und dem Webportal hat der Kunde selbst zu sorgen; diese ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung.

7.4.    Die entstandenen Daten werden auf dem Webportal sechs Monate vorgehalten. Daten, die älter als sechs Monate sind, werden aus Kapazitätsgründen gelöscht. Zur Vermeidung von Datenverlusten ist der Kunde verpflichtet, regelmäßig Sicherungskopien seiner auf dem Webportal gespeicherten Daten zu erstellen.

7.5.    routecontrol ist berechtigt, den Zugang zum Webportal oder einzelne Boxen zu sperren, wenn der Kunde gegen seine aus diesem Vertragsverhältnis stammenden Pflichten und den Bestimmungen unter Punkt 7.1. und 7.2. verstößt oder in Zahlungsverzug ist.

8. Fälligkeit / Forderungsausgleich

8.1.    Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die aktuellen Preise und Tarife von Yukatel GmbH (routecontrol) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die von routecontrol entsprechend erstellten Rechnungen sind, soweit nicht auf den Rechnungen etwas anderes ausgewiesen ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.

8.2.    Der Kunde erteilt routecontrol – für die Dauer des Vertrages unwiderruflich – eine Einzugsermächtigung, um die sich aus dem Vertrag ergebenden Forderungen inklusive Versandkosten gegen den Kunden auszugleichen.

9. Aufrechnung und Zurückhaltung

9.1 Der Kunde kann eigene Gegenansprüche gegen die Ansprüche der routecontrol gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aufrechnen, wenn die Gegenansprüche aus diesem Vertragsverhältnis stammen.

9.2 Fremde Gegenansprüche, die aus einem anderen Vertragsverhältnis stammen, kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

10. Inkrafttreten der Verträge / Vertragslaufzeit / Kündigung

10.1.    Die einzelnen Vertragsverhältnisse kommen erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens routecontrol, spätestens aber mit Auslieferung der jeweiligen routecontrol Box an den Kunden zustande.

10.2.    Die Laufzeit der jeweiligen Vertragsverhältnisse bemisst sich nach dem gewählten Tarif. Kündigt der Kunde nicht fristgerecht, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate, im Tarif Easy 6 um jeweils weitere 6 Monate.

10.3.    Beide Parteien können mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Tariflaufzeit ordentlich kündigen. Abweichend davon gilt für den Tarif Easy 6 eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Vertragsende.

10.4.    Das Vertragsverhältnis kann außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Insbesondere liegt ein wichtiger Grund in folgenden Fällen vor:

– bei Nichtzahlung der fälligen Abrechnungen nach vorheriger Mahnung,

– wenn es beim Einzug von Forderungen zu wiederholter Rücklastschriften kommt und der Kunde deswegen bereits einmal abgemahnt wurde, es sei denn, der Kunde hat diese nicht zu vertreten,

– wenn die Einzugsermächtigung des Kunden widerrufen wird und eine neue Einzugsermächtigung nicht unverzüglich erteilt wird,

– bei Verstoß des Kunden gegen die vorstehenden Bestimmungen der Ziffern 4.3, 5.2 und 5.3,

– im Falle der Beantragung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden,

– wenn eine nicht nur unerhebliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden eintritt oder einzutreten droht und der Anspruch der Yukatel GmbH (routecontrol) durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird

10.5. Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die außerordentliche Kündigung nicht berührt. Nach vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch die außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses durch routecontrol ist der Kunde verpflichtet, Schadensersatz für den Entgang der vereinbarten Leistung in Höhe der monatlich anfallenden Gebühren bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit abzüglich der ersparten Aufwendungen der routecontrol zu zahlen.

10.6. Die Rückgabe der routecontrol-Box (in den Tarifen easy6, easy12, easy24) hat nach Beendigung des Vertrages innerhalb von 2 Wochen an die Yukatel GmbH zu erfolgen.

10.6.1. Sollte die gebuchte Anzahl an Fahrzeugen für die Tachodaten Archivierung im jeweiligen Abrechnungszeitraum überschritten werden, werden Pauschal 5,90 € je Fahrzeug und Monat in Rechnung gestellt. 

10.7  Yukatel GmbH (routecontrol) behält sich unabhängig vom Kündigungsgrund (ordentliche oder außerordentliche Kündigung) vor, die routecontrol-Boxen mit den unter Ziffer 4.2. angegebenen Preisen zu berechnen, wenn die Rückgabe nicht spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsbeendigung erfolgt. Eine spätere Rückgabe und Erstattung des Kaufpreises ist dann nicht mehr möglich. Sollte der Kunde die routecontrol-Boxen nach dieser Frist an die Yukatel GmbH übersenden, gilt dies nicht als akzeptierte Rücknahme. Die Yukatel GmbH wird die verspätet eingesendeten Boxen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für einen Zeitraum von 6 Monaten für den Kunden aufbewahren und nach Aufforderung zum Abholen (Annahmeverzug) sowie nach Ablauf von 6 Monaten der Aufbewahrung entsorgen.

10.8  Sendet der Kunde die routecontrol-Box bereits vor Ende der Vertragslaufzeit an die Yukatel GmbH zurück, ist die Yukatel GmbH (routecontrol) berechtigt, das Kundenkonto umgehend aus Datenschutzgründen zu schließen. Dies hat zur Folge, dass das Abrufen von Berichten und gespeicherten Informationen nicht mehr möglich ist. Aus diesem Grund ist der Kunde vor Rücksendung der Box bzw. Boxen verpflichtet, vor Rückgabe der Box sämtliche benötigten Informationen auf einem Datenträger zu sichern. Nach Schließen des Kundenkontos ist eine Wiederherstellung der Daten nicht möglich.

10.9 Im Falle der außerordentlichen Kündigung des Vertrages vor Ablauf der tariflich vereinbarten Laufzeit wird eine Deaktivierungspauschale in Höhe von 20,00 Euro fällig. Eine gemäß Ziffer 10.5. fällige Zahlung entfällt dadurch nicht.

11. Haftung

11.1.    Es gelten die gesetzlichen Regeln zur Sachmängelhaftung.

Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Produkte der Yukatel GmbH getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (zB Werbeaussagen), auf die der Kunde hinweist, übernimmt Yukatel GmbH jedoch keine Haftung. Voraussetzung für die Geltendmachung entsprechender Mängelansprüche ist, dass der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

11.2 Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind (Schadensersatz-) Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch Yukatel GmbH (routecontrol). Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

11.3.    Soweit ein Mangel der Kauf- oder Mietsache vorliegt, ist routecontrol nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung (Nachbesserung) oder zur Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) berechtigt.

11.4.    routecontrol haftet jedoch nicht für eine etwaige Nichtverfügbarkeit der Mobilfunknetze oder des GPS-Systems. Eine solche Nichtverfügbarkeit stellt zudem keinen Mangel der Kauf- oder Mietsache dar.

11.5. Für das Zusatzmodul: routecontrol Tachodaten Archivierung, Führerscheinkontrolle, Belehrungen, Spesenabrechnungen und Verstöße, arbeitet routecontrol mit dem Unternehmen „DAKO GmbH“ zusammen. Sämtliche vorgenannten Informationen, werden durch die DAKO GmbH erhoben, verarbeitet und gespeichert. Für eventuelle Datenverluste oder sonstige Fehlfunktionen ist alleinig die DAKO GmbH verantwortlich. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet Yukatel GmbH (routecontrol) und seine Erfüllungsgehilfen nur für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften Yukatel GmbH und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; [wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.]

11.6. routecontrol speichert sämtliche Fahrzeugberichte, soweit nicht anders vereinbart ist, für einen Zeitraum von 6 Monaten. Der Kunde ist aus Sicherheitsgründen trotzdem dazu verpflichtet, die von ihm benötigten Daten, mindestens einmal monatlich auf einem lokalen Datenträger zu sichern. Sollte es auf Seiten der Yukatel GmbH zu einem Systemfehler kommen, besteht in sehr unwahrscheinlichen Fällen die Möglichkeit eines Datenverlustes. Eine Haftung wegen des Datenverlustes wird ausgeschlossen. Ausgenommen davon ist eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der Yukatel GmbH.

11.7.    Schadensersatzansprüche gegen routecontrol, die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall auf den Auftragswert begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn sowie für Vermögens- und Sachfolgeschäden ist ausgeschlossen.

11.8   Die im routecontrol-Portal zur Verfügung gestellte Fahrtenbuch-Funktion wird in der Regel von den Finanzämtern anerkannt. Es sind verschiedene Sicherheitsmechanismen integriert, welche eine Veränderung und/oder Verfälschung des Fahrtenbuchs unmöglich machen. Trotzdem garantiert Yukatel GmbH (routecontrol) dem Kunden nicht, dass das für den Kunden zuständige Finanzamt das routecontrol-Fahrtenbuch akzeptiert. Der Kunde ist dazu verpflichtet, sich bei seinem zuständigen Finanzamt eine Bestätigung über die Annahme und Genehmigung des routecontrol Fahrtenbuchs einzuholen. Die Yukatel GmbH (routecontrol) haftet nicht für eventuell entstehenden Schäden jeglicher Art, wenn der Kunde keine schriftliche Genehmigung seines Finanzamts erhält.

12. Änderungen dieser Grundlagen

12.1.    Yukatel GmbH (routecontrol) ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt.  Yukatel GmbH (routecontrol) wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen diese Änderungen der Zustimmung des Kunden.

Yukatel GmbH (routecontrol) ist ferner berechtigt, die jeweiligen Tarife höchstens einmal im Jahr an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Auch Absenkungen von Preisen können vorgenommen werden, wenn entsprechend diese Kosten fallen. Diese Änderungen werden dem Kunden im Einzelnen – ggf. auch im Rahmen der Abrechnung – in Textform mitgeteilt.

12.2.  Kunden werden bei Preiserhöhungen über den Postweg informiert und können dieser mit einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens widersprechen.

13. Geltendes Recht / Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis (B2B) ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Yukatel GmbH. Zwischen den Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

14. Datenschutzerklärung / Speicherung personenbezogener Daten

14.1.    routecontrol nimmt den Schutz persönlicher Daten sehr ernst und hält sich strikt an die jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten. Es werden von routecontrol jeweils nur die zur Vertragsausführung notwendigen Daten erhoben und verarbeitet. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft. Die Daten werden – mit Zustimmung des Kunden – lediglich an solche Partnerunternehmen weitergegeben, mit denen routecontrol zum Zweck der Leistungserbringung zusammenarbeitet. Darüber hinaus kann eine Weitergabe aufgrund einer zwingenden Anordnung staatlicher Stellen gemäß § 14 Absatz 2 Telemediengesetz erfolgen.

14.2.    Übertragungen über das Internet sind nie zu 100 % sicher oder fehlerfrei. routecontrol ergreift jedoch angemessene Maßnahmen, um die persönlichen Daten der Kunden vor Verlust, Missbrauch und unbefugtem Zugriff, unbefugter Weitergabe, Änderung oder Zerstörung zu schützen. Der Schutz von Login-Kennung und Passwort zur Anmeldung auf der Internetseite obliegt allein dem Kunden. Benachrichtigen Sie uns, wenn Sie vermuten, dass die Sicherheit der Login-Kennung oder des Passworts beeinträchtigt ist.

14.3.    Der Kunde wird seine Angestellten über die Verwendung von routecontrol und über die Art von Daten, die verarbeitet werden, den Zweck und die Dauer der Verarbeitung informieren. Bei Nutzung von routecontrol innerhalb von Firmen ist ausschließlich der Kunde für Ansprüche haftbar, die aus der Nutzung von routecontrol unter Nichtbeachtung der Datenschutzbestimmungen, z.B. gegenüber seinen Mitarbeitern, entstehen.

14.4.    Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft über die bezüglich seiner Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung.

15. Einbau

Die Yukatel GmbH – routecontrol beschäftigt keine eigenen Einbautechniker für die einzubauenden Produkte routecontrol. Es kann auf Wunsch des Kunden ein externes Einbau-Unternehmen vermittelt werden. Auf Wunsch des Kunden kann die Abrechnung dann über die Yukatel GmbH als Vermittler erfolgen. Das Vertragsverhältnis über den Einbau kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Einbau-Unternehmen zustande. Für den Einbau und die eventuell dadurch entstehenden Schäden haftet ausschließlich das Einbau-Unternehmen bzw. der Einbautechniker. Das Einbau-Unternehmen/der Einbautechniker ist weder Mitarbeiter noch Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe der Yukatel GmbH (routecontrol). Bei Streitigkeiten bezüglich des Einbaus wird die Yukatel GmbH von jeglicher Haftung ausgenommen. Diese müssen dann zwischen den beiden Parteien (Einbau-Unternehmen und Kunde) direkt geklärt werden.

16. Sonstiges 

Sollten einzelne Teile dieser vertraglichen Grundlagen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

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