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Grenzüberschreitender Güterverkehr

Fahrten­schreiberpflicht
ab 1. Juli 2026

Ab dem 1. Juli 2026 gilt für Fahrzeuge über 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht die Pflicht zur Ausrüstung mit einem Fahrtenschreiber – inklusive Lenk- und Ruhezeitenkontrolle im grenzüberschreitenden Güterverkehr. Auch schwere Pkw oder Pkw-Gespanne können betroffen sein.

Die EU-Verordnung (EG) 561/2006 senkt die Gewichtsgrenze für Lenk- und Ruhezeiten ab dem 1. Juli 2026 auf 2,5 Tonnen. Gleichzeitig schreibt die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 die Ausrüstungspflicht mit intelligenten Fahrtenschreibern der 2. Generation vor. Diese speichern automatisch:

Auto mit routecontrol Bildmarke

Wer muss einen Fahrtenschreiber nutzen?

Ab dem 1. Juli 2026 müssen Fahrzeuge ab 2,5 t mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein. Einige Handwerker- und Werkverkehrsfahrten sind ausgenommen. Auch schwere Pkw oder Fahrzeugkombinationen können betroffen sein.

Wer ist betroffen?

  • Fahrzeuge über 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht

  • Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug + Anhänger > 2,5 t)

  • Schwere Pkw und Pkw-Gespanne (technische Machbarkeit prüfen)

Ausnahmen

  • Werkverkehr mit Fahrzeugen ≤ 3,5 t, wenn das Fahren nicht Haupttätigkeit ist

  • Handwerkerfahrten bis 7,5 t im Umkreis von 100 km für Material, Ausrüstung oder handwerklich hergestellte Güter

  • Fahrzeuge, bei denen Lenk- und Ruhezeiten bereits anderweitig dokumentiert werden

Schweizer Flagge

Sonderregelung Schweiz

Für Fahrten in die Schweiz gelten Ausnahmen: Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 t müssen nur dann Fahrtenschreiber nutzen, wenn das Fahren höchstens 50 % der Arbeitszeit ausmacht und keine Transporte auf fremde Rechnung erfolgen. Handwerkerfahrzeuge bis 7,5 t sind analog zur EU-Regelung ausgenommen, sofern Fahrten im Umkreis von maximal 100 km um den Unternehmensstandort stattfinden.

Gesetzeskonforme Tachodaten-archivierung

Jetzt vorbereiten

Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, welche Fahrzeuge betroffen sind, Fahrtenschreiber installieren und Fahrer entsprechend schulen. So bleiben Sie gesetzeskonform, vermeiden Bußgelder und sichern Ihre Lieferketten.

Ein LKW-Fahrer mit einem Fahrtenschreiber und routecontrol Bildmarke

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